Miriam Meßling

deutsche Juristin; Richterin des Bundesverfassungsgerichts seit April 2023; Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts 2022-2023; Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht 2021; Richterin am Bundessozialgericht 2016-2020; Referatsleiterin im Justizministerium Baden-Württemberg 2013-2016; Richterin am Sozialgericht Karlsruhe (2002-2005) und am Sozialgericht Freiburg i. Br. (2007-2008)

* 4. Januar 1973 Wuppertal

Herkunft

Miriam Meßling wurde am 4. Jan. 1973 in Wuppertal als Tochter eines Lehrerehepaares geboren, das viel im Ausland tätig war. Ihr Bruder, Markus Meßling, lehrt als Professor für Romanische und Allgemeine Literatur- und Kulturwissenschaft an der Universität des Saarlandes Kulturwissenschaft.

Ausbildung

Nach ihrer Schulzeit in Rom und Witten und dem Abitur studierte M. Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Münster. 1997 legte sie das Erste Juristische Staatsexamen ab und begann danach 1998 ein Promotionsstudium in Münster und Turin (Italien). 2000 bis 2002 absolvierte sie ein Referendariat bei Justiz-Dienststellen in Baden-Württemberg. 2001 promovierte sie mit der europarechtlichen Dissertation "Die Lösung rechtsgeschäftlicher Bindungen im deutschen und italienischen Privatrecht" an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Dr. iur. Das Zweite Juristische Staatsexamen legte sie 2002 ab.

Wirken

Juristische Karriere

Juristische KarriereM. begann ihre Laufbahn 2002 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Ersten Senat, wo sie bis 2005 im Dezernat der Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger tätig war. Jaeger lobte ...